Diskutiert wurde auch der Monitoringbericht zur Steuerung der Gesundheitsziele ab 2021, der Auskunft über die Einhaltung von insgesamt 22 zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbarten Indikatoren gibt. Ein zentraler Punkt sei dabei die Festlegung eines Kostendämpfungspfades, der eine Reduzierung des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf 3,2 % im Jahr 2023 vorsehe. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sei dies nicht mehr möglich, erklärte er dem Gesundheitsamt Minister, der vor allem auf die zu erwartenden höheren Tarifabschlüsse verwies. Die Abgeordneten befassten sich auch mit dem von der Corona-Krise dominierten Bericht zur Lebensmittelsicherheit. Beide Punkte wurden mehrheitlich anerkannt und gelten damit als erledigt. Der Gesundheitsminister kann ELGA anweisen, Erinnerungen an Impfungen gegen COVID-19 zu versenden Die aktuelle Empfehlung für COVID-19 der National Immunization Task Force empfiehlt den Abschluss des Grundimmunisierungsplans bis zum Alter von fünf Jahren. Dies sollte sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Um die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen und ihre Impfbereitschaft zu erhöhen, sollen die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen des Epidemiegesetzes den Gesundheitsminister ermächtigen, personalisierte Erinnerungen zu versenden. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme wurde die ELGA GmbH beauftragt. Die im zentralen Impfregister gespeicherten Informationen zu COVID-19 dienen der Identifizierung von Personen, denen eine Durchführung der Kernimpfung oder einer Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird. Dies gilt aber auch dann, wenn eine Impfung zum Zeitpunkt des Rückrufs aufgrund aktueller Genesung oder Kontraindikation nicht wirklich empfehlenswert wäre. Um diesen speziellen Personenkreis herauszufiltern, müssten Datenbanken mit noch intensiveren Eingriffen zusammengeführt werden. Aktuelle Namen und Wohnadressen sind laut Initiativantrag (2864/A), der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde, in der Patientenkartei enthalten. Der Abgeordnete Werner Saxinger begründete die Initiative unter anderem damit, dass der Versand von Mahnungen auf dem bereits mehrfach wissenschaftlich bestätigten Erfolg von Mahn- und Erinnerungssystemen basieren solle. Personalisierte Briefe hätten eine größere Wirkung als beispielsweise Direktwerbung oder Flugblätter und würden als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Durchimpfungsrate angesehen. Der Abgeordnete Dietmar Keck (SPÖ) war etwas verwirrt über die verwendeten Begriffe, da in der Vergangenheit immer von einer Auffrischungsimpfung gesprochen wurde. Er kann auch nicht verstehen, warum diese Briefe an Kinder ab fünf Jahren verschickt werden sollen. Wie sein Fraktionskollege Mario Lindner beklagte er, dass es erneut kein Evaluierungsverfahren gegeben habe. Julia Seidl von NEOS sah keine Notwendigkeit, Mahnschreiben zu versenden, da diese teuer und wenig wirksam seien. Die Krankheit COVID-19 sei mittlerweile endemisch und müsse wie eine Grippe behandelt werden, sagte der Abgeordnete Gerald Hauser (FPÖ). Daher seien die Mahnungen seiner Ansicht nach bedeutungslos. Es gibt bessere Verwendungsmöglichkeiten für die Milliarden, die für Impfstoffe ausgegeben werden. Die österreichweite Dokumentation von Impfungen sei sowohl für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten als auch für die Planung gesundheitspolitischer Maßnahmen wichtig und wichtig, betonte der SPÖ-Abgeordnete Christian Drobits in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (2891/A(E )). , der an Verhandlungen teilnahm und durch die Stimmen von ÖVP und Grünen unterbrochen wurde. In diesem Zusammenhang sollte auch angestrebt werden, Daten möglichst vollständig aus bestehenden Dokumenten (insbesondere aus gedruckten Impfausweisen) hinzuzufügen. Dieser Ansatz wurde zwar mit der jüngsten Novellierung des Telemedizingesetzes organisatorisch berücksichtigt, die geplante finanzielle Lösung ist jedoch nicht zufriedenstellend. Damit die Kosten nicht von den Versicherten selbst getragen werden, fordert die SPÖ den Gesundheitsminister auf, dafür Bundesmittel bereitzustellen. Abgeordneter Ralph Schallmeiner bezeichnete die Anfrage als nachvollziehbar und ging davon aus, dass sie bei der endgültigen Erweiterung berücksichtigt werde. Julia Seidl (NEOS) wiederum fragte, warum der Bund alle Kosten tragen solle. Auch Kassen sollten ihrer Meinung nach mitmachen. Es sei auch nicht die Pflicht des Ministers, an Impfungen zu erinnern, sondern an die soziale Absicherung, argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Generell kritisierte er „den Flickenteppich aus reinen Einzelmaßnahmen“. Es braucht endlich ein neues Epidemiegesetz. Natürlich brauche es ein neues Epidemiegesetz, stimmte Bundesminister Johannes Rauch zu, und der entsprechende Entwurf solle im nächsten Jahr vorgelegt werden. Zusätzlich wird 2023 ein umfassender Pandemieplan vorgelegt. Monitoringbericht 2021: Steigender Trend zu Mehrausgaben im Gesundheitswesen 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Gesundheitsorganisation in Österreich geeinigt und ein gemeinsames Reformprogramm beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduzierung des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf 3,2 % im Jahr 2023 vorsieht. Darüber hinaus wurden strategische Ziele in den Bereichen „bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung“, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren gemessen wird. Über die Einhaltung dieser Anforderungen gibt der fünfte Hauptbericht für das Jahr 2021 Auskunft, der von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und heute vom Gremium mehrheitlich anerkannt wurde (III-721 dB). Die Nachverfolgung zeigt, dass die Ausgabenobergrenzen auf Landesebene im Jahr 2020 unterschritten wurden und in den Jahren 2021 und 2022 überschritten wurden bzw. werden. Setzt sich der Trend fort, führt dies zu einem weit verbreiteten Zielrisiko, insbesondere im Länderbereich. Nach den (vorläufigen) Ergebnissen des Monitorings der Finanzziele im Bezugszeitraum werden die Ausgabenobergrenzen ab 2021 in allen Bundesländern überschritten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) wird dieser Trend ab 2022 zu beobachten sein für alle KV-Träger. 2020 erzielten die Länder und die GKV zusammen ein Defizit von 748,2 Mio. Euro (2,98 %), das 2021 deutlich reduziert werden konnte (53,9 Mio. Euro oder 0,21 %). Für 2022 wird jedoch bereits mit einer Überschreitung der Ausgabenobergrenze von 910 Millionen Euro (3,41 %) gerechnet. Der zweite Teil des Berichts gibt Auskunft über die Erreichung der betrieblichen Ziele in den einzelnen Regelzonen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass sich die 22 angegebenen Parameter größtenteils in die beabsichtigte Richtung bewegen. Allerdings erfolgt auch in diesem Bereich die Einschränkung, dass die Preise im Lichte der COVID-19-Pandemie zu interpretieren sind und daher nur eingeschränkt aussagekräftig sind. So zeigt sich beispielsweise, dass im Jahr 2021 sowohl die Krankenhaushäufigkeit als auch die Krankenhausversorgungsdichte im Vergleich zu 2020 leicht gestiegen sind. Im Vergleich zu den Jahren vor der COVID-19-Pandemie gab es hier jedoch einen großen Rückgang, was auch auf die Entstehung zurückzuführen ist Kapazitätsreserven und Infektionsprävention. Positiv zu vermerken ist, dass der Anteil der in der Primärversorgung behandelten Bevölkerung im Jahr 2021 weiter gestiegen ist. Trotz der Pandemie konnte ein höherer Anteil der Patientinnen und Patienten auch in Tageskliniken oder ambulanten Diensten versorgt werden. Auch die Zahl der bezahlten Bildungsplätze stieg leicht an, nämlich um 6,6 % zwischen 2016 und 2021. Die Impfraten für Mumps/Masern/Röteln bei Vierjährigen blieben jedoch stagnierend und die Rate ist niedriger als im Jahr 2016. Anteil der täglichen Raucher zwischen 2014 und 2019 um 3,7 % zurückgegangen. Allerdings raucht immer noch ein Fünftel der Österreicher täglich, womit Österreich im internationalen Vergleich überdurchschnittlich liegt. Die Ergebnisse für jahrelange gute Gesundheit sind weniger zufriedenstellend. In diesem Bereich ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2014 konnten Frauen fünf Jahre später 1,9 Jahre weniger bei guter Gesundheit verbringen, bei Männern sogar 2,8 Jahre. Auch gibt es starke regionale Unterschiede. Während die durchschnittliche Lebenserwartung bei guter Gesundheit in Wien bei 62,2 Jahren liegt (Frauen: 62,6; Männer: 61,8), liegt dieser Wert in Tirol bei 69,4 Jahren (Frauen: 71,5; Männer: 67,3). Opposition…