Die Gesundheitskommission hat eine gesetzliche Grundlage für den Versand von Erinnerungen an Impfungen gegen das Coronavirus geschaffen.  ©APA/EXPA/JOHANN GRODER (Symbolbild)
    Zu Beginn der neuen Woche hat sich was getan beim Thema Impfung gegen das Corona-Virus.  Die Gesundheitskommission hat am Montag die gesetzliche Grundlage für den Versand von Mahnungen geschaffen.       

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde die notwendige Änderung des Epidemiegesetzes beschlossen – und damit eine Empfehlung der Datenschutzbehörde aufgegriffen, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte. Mit der praktischen Umsetzung wird die ELGA GmbH betraut.

Grundlage für Corona-Impferinnerungen beschlossen

Rauch sagte dem Ausschuss auch, dass die Kostendämpfung von 3,6 (2017) auf 3,2 Prozent (2023) jährlicher Ausgabensteigerung – geplant in der Vereinbarung 15a „Zielsteuerung Gesundheit“ 2021 von Bund, Ländern und Sozialversicherungen – nicht größer sei ausreichender Wille. Die Rahmenbedingungen hätten sich geändert, Rauch betonte vor allem die zu erwartenden höheren Lohnanpassungen. Der Ausschuss erörterte einen Folgebericht zum Thema Gesundheits-Targeting. Laut parlamentarischer Korrespondenz wurde er mehrheitlich anerkannt – und damit endgültig erledigt – ebenso wie der Bericht zur Lebensmittelsicherheit.

Impfung gegen Coronavirus: Mahnungen sollen versendet werden

Impferinnerungen gegen COVID-19 sollten im Lichte der jüngsten Empfehlung der National Immunization Group für die dritte Impfung (dh Abschlussimpfung) ab einem Alter von fünf Jahren versendet werden. Um die Betroffenen zu sensibilisieren und ihre Impfbereitschaft zu erhöhen, ermächtigt die Gesetzesänderung den Gesundheitsminister, personalisierte Erinnerungen zu versenden. Anhand der im zentralen Impfregister hinterlegten Informationen zum Coronavirus wird die ELGA GmbH die Personen ermitteln, für die eine Grundimmunisierung oder eine Auffrischimpfung empfohlen wird. Das Epidemiegesetz soll komplett überarbeitet werden, kündigte Rauch an. will im nächsten Jahr einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Zusätzlich wird 2023 ein umfassender Pandemieplan vorgelegt.