Die Bundesrepublik Deutschland hat die Lieferung von bis zu 50 ausgemusterten Gepard-Flugabwehrpanzern in die Ukraine angeordnet. Munition für das in der Schweiz hergestellte Waffensystem darf aber nicht in Kriegsgebiete exportiert werden. (Virtuelles Bild) – Bundeswehr ein D

die Grundlagen in Kürze

Deutschland will Schweizer Munition in die Ukraine schicken. Dies steht in direktem Widerspruch zum nationalen und internationalen Neutralitätsrecht. Nun wollen deutsche Abgeordnete die Lieferung von Schweizer Waffen überprüfen.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine hat sich Europa aufgerüstet: Neben der Bundesrepublik Deutschland haben auch viele andere Staaten einer deutlichen Aufstockung der Verteidigungsetats zugestimmt. Davon profitiert auch die Schweizer Rüstungsindustrie. Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) richtete vergangene Woche einen Brief an das Bundesministerium der Verteidigung: Die Schweiz solle der Bundesrepublik Deutschland erlauben, Munition in das Kriegsgebiet zu exportieren, entgegen dem geltenden Neutralitätsgesetz und unter Verletzung des unterzeichneten Nicht- Wiederausfuhrbestimmungen. Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) fordert vom Bundesrat eine Anpassung der Wiederausfuhrbestimmungen, um den Export von 35-mm-Munition in die Ukraine zu ermöglichen. (Dateibild). – Schlussstein Doch der Bundesrat hält fest: Das Neutralitätsgesetz verbietet der Schweiz, einer Verbringung von Kriegsmaterial in Krisengebiete zuzustimmen. Die Rechtslage bleibt unverändert – die Ukraine muss sich die benötigte Munition anderswo besorgen.

Die Rüstungsindustrie steht unter Druck

Das Munitionsmitnahmeverbot für die Flugabwehrpanzer Gepard könnte die Schweizer Rüstungsindustrie nun aber in Bedrängnis bringen: Es gibt Stimmen, die drohen, den Bund künftig beim Kauf von Waffen und Munition zu missachten. Laut Bundesrat dürfen die rund 12’000 in der Schweiz hergestellten Geschosse im Kaliber 35 x 228 mm für die deutschen Flugabwehrpanzer Gepard nicht in die Ukraine geliefert werden. In diesem Fall ist die Weitergabe von Kriegsmaterial mit der Neutralität des Bundes unvereinbar. (Symbolbild) – Schlussstein So betont etwa die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), im «Blick»: Nicht nur Deutschland, sondern die gesamte Nato müsse die Lieferung von Schweizer Waffenmunition «für rein» überprüfen pragmatische Gründe ». Zumindest „wenn die Gefahr besteht, dass sich eine solche Situation wiederholt“. Auch die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” fordert ihrerseits die Schweiz auf, die für Rüstungsexporte geltenden Bestimmungen zu überprüfen: “In Zukunft wäre es besser, keine Waffen in der Schweiz zu kaufen.”

Waffenausfuhren, Neutralitätsgesetz und Rüstungsindustrie

Auf Nachfrage verweist Fabian Maienfisch, Medienvertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), einerseits auf die wirtschaftliche Bedeutung der heimischen Rüstungsindustrie: Schweizer Rüstungsunternehmen erwirtschaften eine jährliche Wertschöpfung von über 1500 Millionen Franken. Rund 9.500 Arbeitsplätze sind mit dem Verkauf von Waffen im In- und Ausland verbunden. Trotz der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Rüstungsexporte des Bundes betont das SECO die Bedeutung der schweizerischen Neutralität. (Symbolbild) – Schlussstein Gleichzeitig betont Maienfisch die Bedeutung unterzeichneter Nichtausfuhrerklärungen. Nur mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an ungewollte Endempfänger verhindert werden.

Darf Schweizer Munition in die Ukraine geliefert werden?

Das SECO hat zwar Verständnis für die Besorgnis, aber weder eine Rücknahme der Wiederausfuhrerklärungen noch eine Änderung des Neutralitätsgesetzes sind zulässig. Auch Drohgebärden aus Berlin sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch der Bundesrat an strikte Neutralität gebunden ist.

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