Der Rechnungshof der Stadt Graz hat die Finanzen der Landeshauptstadt untersucht und kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis: Die Kassen scheinen leer, die Stadt könnte zahlungsunfähig werden.          
     08.11.2022 22.06       
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Auch nachdem die Voranschläge 2022 und 2023 beschlossen wurden, wies das Rechnungsprüfungsamt der Stadt in Gesprächen darauf hin, dass die vorgelegte und mittelfristige Planung nicht den vorgeschriebenen Grundsätzen entspreche, heißt es in einem vertraulichen Schreiben des Rechnungsprüfers an die Stadtregierung und den Stadtsenat. die an den ORF Steiermark übertragen wurde. Insbesondere diese Planung zeigt, dass die Liquidität der Stadt für das kommende Jahr nicht gewährleistet zu sein scheint, wie in diesem Schreiben weiter nachzulesen ist.

Die Stadt Graz hinkt bei der Wirtschaftsplanung hinterher

Kritik kann man auch zwischen den Zeilen lesen. Eine Anpassung der mittelfristigen Haushaltsplanung an den Strategiebericht sei in Diskussionen nicht zustande gekommen, und eine schriftliche Anfrage an den Finanzdirektor der Stadt im September dieses Jahres sei keine ausreichende Antwort auf die Frage, wie die Liquidität der Stadt gesichert werden solle Brief geht weiter. Der zuständige Wirtschaftsreferent Manfred Eber (KPÖ) versprach nach Angaben des städtischen Rechnungshofs den Prüfern, bis Ende Oktober eine neue, dem städtischen Rechnungshof nachvollziehbare Mittelfristplanung vorzulegen. Der Rechnungshof betonte, dass dies auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht geschehen sei.

Die Stadt könnte unter staatliche Aufsicht gestellt werden

Der Leiter des Rechnungshofes der Stadt Graz, Georg Windhaber, erklärte in dem Schreiben, er „hoffe sehr, dass es bald möglich sein wird, dem Stadtrat einen rechtssicheren Plan vorzulegen Graz Wenn ein aktuelles Budget nicht geplant sei, sei aber mit solchen Maßnahmen zu rechnen, heißt es in dem Schreiben. Im schlimmsten Fall hätte dies die Auflösung des Stadtrates mit anschließenden Neuwahlen zur Folge. In einem solchen Fall würde ein Regierungskommissär die laufenden Amtsgeschäfte führen.