Zukünftig soll die Vergabe von Werbung durch öffentlich-rechtliche Personen vollständig offengelegt und transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Mit dem neuen Gesetz werden Anzeigenschaltungen und Medienpartnerschaften ab dem ersten Euro an die RTR-Medienanstalt gemeldet und veröffentlicht. Ab 5.000 Euro pro juristischer Person pro Quartal sollen zukünftig auch die geschalteten Anzeigen bzw. Sujets oder Spots bekannt gegeben werden. Die Nachweispflicht der öffentlichen Hand steigt mit den für Werbung eingesetzten Steuergeldern. Für jede Kampagne mit einem Volumen von mehr als 150.000 € muss künftig ein Transparenzbericht eingereicht werden, der beispielsweise den Informationsbedarf, die Inhalte der Kampagne, die Ziele und die Zielgruppen erläutert. Ab 750.000 Euro ist die Wirkungsanalyse Pflicht. Es gibt keine Obergrenze für die Anzeigenplatzierung. Das „Gesetz zur Förderung des Qualitätsjournalismus“ (QJF-G) wiederum muss zunächst von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Es sieht die Vergabe von 20 Millionen Euro an Fördermitteln für Print- und Online-Medien nach bestimmten Qualitätsmerkmalen wie Auslandskorrespondenten und inhaltliche Vielfalt vor. Zuständig für die Vergabe der Förderung ist die Medienanstalt KommAustria.