Letztlich könnten Neuwahlen in Berlin ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl stattfinden

Stand: 09:37 Uhr|  Lesezeit: 4 Minuten 
Schlangestehen vor den Wahllokalen im Berliner Tiergarten am 26.09.2021 

Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Zentrale Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Ampel will diese Woche über ihren Vorschlag für eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entscheiden. Wird der Plan umgesetzt, würde vor allem eine Partei Sitze verlieren. Aber das Bundesverfassungsgericht wird wohl trotzdem eingreifen – mit schwerwiegenden Folgen. Die Neuauflage der Bundestagswahl in Teilen Berlins rückt näher – zumindest ein wenig. Nachdem es in der Hauptstadt am 26. September 2021 zu mehreren Wahlpannen kam, soll der Bundestag am Freitag über einen Vorschlag von Ampelgruppen über eine mögliche Wiederholung der Wahl entscheiden. Es hatte zahlreiche Diskussionen, Planänderungen und Spott gegeben. Schließlich könnte die politische Zukunft einiger Abgeordneter auf dem Spiel stehen. Ein Mitglied der Wahlkommission sagte, seine eigene Partei habe nicht geprüft, ob sie von den Wiederholungsplänen profitieren könne. Anders sei es bei den anderen Parteien: “Die haben schnell den Taschenrechner rausgeholt und gerechnet.” Wie würde sich eine Neuwahl auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken? Wer sollte sich Sorgen um seine Amtszeit machen – und ob die Linke womöglich aus dem Bundestag geschmissen wird. Der Vorschlag von SPD, Grünen und FDP sieht Neuwahlen in 431 der 2.256 Wahlkreise vor – sowohl im ersten als auch im zweiten Wahlgang. Lesen Sie auch Zuvor hatten Mitglieder der Wahlkommission versucht festzustellen, wo es zu eindeutigen Abstimmungsfehlern kam, etwa weil Stimmzettel fehlten oder nach 18.30 Uhr weitergewählt wurde. Allerdings hatten sie die Zahl der Wahlkreise, in denen Neuwahlen abgehalten werden sollten, mehrfach geändert. Werden die Pläne wie vereinbart genehmigt, könnte es vor allem in zwei Berliner Wahlkreisen spannend werden: Reinickendorf und Pankow. In Reinickendorf erhielt 2021 die frühere Kultusministerin und Berliner CDU-Chefin Monika Grütters das Direktmandat. Allerdings lag sie nur wenige Prozentpunkte vor Vizemeister Torsten Einstmann von der SPD. Nach den Ampelplänen sollen in Reinickendorf in mehreren Wahlkreisen Neuwahlen stattfinden. das Direktmandat für die CDU könnte möglicherweise verloren gehen. In Pankow gewann der Grüne Stefan Gelbhaar das Direktmandat vor Klaus Mindrup von der SPD – ebenfalls um wenige Prozentpunkte. Lesen Sie auch Fehler in allen Wahlkreisen
Eine deutliche Stimmenverschiebung hätte erhebliche Folgen für die Linkspartei. Bei der Bundestagswahl verfehlte er die Fünf-Prozent-Hürde, konnte aber trotzdem in den Bundestag einziehen, weil er drei Direktmandate bekam – zwei davon in Berlin. Gesine Lötzsch gewann das Direktkommando bei Lichtenberg und Gregor Gysi bei Treptow-Köpenick. In beiden Wahlkreisen sollen Neuwahlen nach dem Ampelsystem durchgeführt werden. Wenn die Direktmandate für die Linkspartei verloren gingen, würden sie aus dem Bundestag geworfen. Allerdings lagen Lötzsch und Gysi deutlich vor letzterem. Der Verlust ihres Direktmandats ist laut Ampel-Vertretern äußerst unwahrscheinlich. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Umfragen zum Zeitpunkt der Wiederwahl auf das Ergebnis auswirken werden. Allerdings rechnen fast alle Parteien mit einer geringeren Wahlbeteiligung, was sich auch auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken wird. Nach Berechnungen des Bundeswahlleiters für die Wahlprüfungskommission könnte die CDU bei einer Umsetzung des Ampelplans bei geringerer Wahlbeteiligung ein Mandat verlieren. Würden in viel mehr Wahlkreisen gewählt, müssten auch die anderen Parteien bei geringerer Wahlbeteiligung mit Einbußen rechnen.

„Es ging vor allem um parteipolitische Themen“

Die Unionsfraktion hat bereits angekündigt, dem Ampelvorschlag nicht zuzustimmen. „Angesichts der zahlreichen und erheblichen Wahlfehler, die zweifellos in Berlin begangen wurden, reicht eine auf einzelne Wahlkreise beschränkte Wiederwahl nicht aus“, heißt es in einem Sondervotum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das WELT vorliegt. „Der Koalitionsvorschlag ist weder rechtlich überzeugend noch geeignet, verloren gegangenes Vertrauen in die Richtigkeit der Bundestagswahl in Deutschland und insbesondere in der Bundeshauptstadt zurückzugewinnen.“ Lesen Sie auch Die Union befürwortet eine vollständige Wiederholung des zweiten Wahlgangs in den sechs vom Bundeswahlleiter bestrittenen Wahlkreisen, was einer Wiederholung in rund 1.200 Wahlkreisen gleichkommt. „Der Lauf der letzten Wochen zeigt, dass es der Koalition nicht mehr um rechtliche Fragen geht, sondern vor allem um parteipolitische Fragen“, kritisiert Patrick Schnider, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss. Auch nach der Abstimmung vom Freitag ist mit einem baldigen Ende des Hin und Hers nicht zu rechnen: Wegen der politischen Brisanz rechnen fast alle Parteien damit, dass das Bundesverfassungsgericht schließlich über die Wiederwahl entscheidet. Die Folge wäre eine erhebliche Verzögerung. Die Wiederholung könnte dann 2024 stattfinden, prognostizieren Vertreter des Leuchtturms. Also ein Jahr vor der regulären nächsten Bundestagswahl. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Drittanbieter der eingebetteten Inhalte diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.