Nach rund einem Jahr haben Bundesinnenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag auf einer Pressekonferenz das lang erwartete neue Krisensicherheitsgesetz vorgestellt. Kernpunkte des siebenseitigen Gesetzes sind der Krisenbegriff, die Schaffung eines Lagezentrums, die Ernennung eines Krisenkoordinators und die Abstimmung zwischen allen Akteuren. „Gut Ding will Weile haben“, sagte Carner. Die Regierung brauche mehr Zeit für das neue Gesetz, weil sich mit dem Krieg in der Ukraine einiges geändert habe und neue Aspekte wie eine umfassende Landesverteidigung eingearbeitet werden müssten, erklärte Tanner. Angesichts von Pandemien, Terror, hybrider Kriegsführung und der Gefahr von Stromausfällen wird die Gesellschaft mit immer mehr Krisen konfrontiert. „Krisen werden häufiger, vielfältiger und herausfordernder und brauchen klare Antworten“, sagt Karner. Allgemein belaufen sich die Kosten des Gesetzes auf die Baukosten des Lagezentrums von etwa 50 Millionen Euro. „Es ist im Wesentlichen ein Koordinierungsgesetz“ und hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeiten der Abteilungen, sagte Carner. Langfristig wird das Bundeslagezentrum die Entwicklungen in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie laufend beobachten und im Krisenfall die Steuerung und damit die Koordination der Zusammenarbeit aller Akteure übernehmen. Um die Kommunikation mit der Bevölkerung zu gewährleisten, werde zudem ein Medienzentrum geschaffen, erklärte Karner. Das Recht soll nicht nur Krisenmanagement, sondern auch Krisenprävention gewährleisten.
“Das sicherheitspolitische Umfeld verschlechtert sich”
“Eine adäquate Reaktion” auf die vielfältigen Krisen unserer Zeit “ist unerlässlich”, sagt Tanner. Die Anforderungen an die Behörden steigen, „das sicherheitspolitische Umfeld wird immer schlechter“. Mit dem Gesetz wurde „erstmals auf Bundesebene ein rechtlicher Rahmen zur Krisenprävention und -bewältigung geschaffen“. “Ich denke, es ist ein Meilenstein.” Für die Streitkräfte bedeutet das Gesetz den weiteren Ausbau der Autarkie, damit das Militär im Krisenfall „systemrelevante Güter“ verteilen und Blaulichtbehörden versorgen kann. „Wir werden unsere Anstrengungen im Bereich der Autarkie weiter intensivieren und ausbauen“, so Tanner. Das Gesetz sei der rechtliche Rahmen für eine gute Zusammenarbeit, fügte Rauch hinzu. Und im Gesundheitswesen sieht es den Ausbau der Lagerhaltung für Gesundheitsprodukte vor. Sie wollen es auf neue Beine stellen, um künftig sicherer und widerstandsfähiger zu sein, sagt Rauch. Nach der heutigen Präsentation erfolgt nun eine sechswöchige Auswertung. Das Statuszentrum soll Mitte 2023 in Betrieb gehen und mit dem Bau beginnen, die Bauzeit werde etwa zwei Jahre betragen, sagte Karner.